Dienstleistungen

Stieger Treuhand ist ein in der Region verankertes Treuhandunternehmen, welches im Jahr 1986 in Rapperswil-Jona gegründet wurde. Wir bieten Dienstleistungen in den Bereichen Treuhand/Buchhaltung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Wirtschaftsberatung, Rechtsberatung und Immobilienberatung an.

Buchhaltung
  • Einrichten / Führen Kundenbuchhaltungen
  • Debitorenbuchhaltung
  • Kreditorenbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Reporting / Zwischenabschluss
  • Webbasierte Software (Abaweb)
  • Lokale Finanzsoftware Stieger Office
Steuern
  • Direkte Steuern natürliche und juristische Personen
  • Erbschaftssteuer
  • Grundstückgewinn­steuer
  • Mehrwertsteuer
  • Verrechnungssteuer
  • Steuerberatung und -‍planung
  • Steuervertretungen für ausländische Gesellschaften
  • Steuerkontrollen / Reviews
  • Steuerbelastungs­vergleiche
  • Steuerverhandlungen, Einsprache-, Rekurs- und Beschwerdeverfahren
  • Vorsorgeplanung und -‍beratung
Lohn
  • Monatliche Lohnverarbeitung
  • Jährliche Lohndeklarationen (AHV, BVG, UVG, KTG, etc.)
  • Beratung Arbeitsrecht / Sozialversicherung
  • Quellensteuer
  • Spesenreglement
  • Internationale Lohnadministration
Recht
  • Gesellschaftsgründung (AG, GmbH, Einzelfirma, etc.)
  • Gesellschafts­umwandlung
  • Ehevertrag, Erbvertrag, Testament, Vorsorgeauftrag
  • Erbteilung, Willensvollstrecker
Unternehmensberatung
  • Nachfolge und Umstrukturierung
  • Digitalisierung Rechnungswesen
  • Business Plan
  • Kauf und Verkauf von Unternehmungen
  • Unternehmens­bewertungen
  • Liquidation, Sanierung und Fusion
  • Liquiditätsplanung
Liegenschaften
  • Steuerliche Beratung Liegenschaftenverkauf
  • Vorbereitung Kaufvertrag und Beurkundung
  • Verwaltung Stockwerkeigentümer­gemeinschaft
  • Mietrecht
Wirtschaftsprüfung
  • Eingeschränkte Revision
  • Gründungsprüfung
  • Kapital­erhöhungs­prüfung / Kapital­herabsetzungs­prüfung
  • Liquidationsprüfung / Aufwertungsprüfung
  • Prüfungen gemäss Fusionsgesetz
  • Prüfungen im Auftragsverhältnis
Start-up
Wir begleiten start-ups in der Gründungsphase und stehen ihnen unterstützend zur Seite bei den verschiedenen Themen wie Wahl der Gesellschaftsform, An­meldung Sozial­ver­sicherungen, An­meldung Mehrwertsteuer usw.
Externer CFO / Outsourcing
Als externer CFO nehmen wir Ihnen sämtliche Aufgaben im Bereich Controlling und finanzielle Unter­nehmens­führung ab. Wir verfügen über das entsprechende Fachwissen und sind bestens organisiert. Dank einem Outsourcing profitieren Sie von hoher Qualität auf jeder Stufe und gleichzeitig brauchen Sie sich nicht um die Stellvertretung zu kümmern.
Mitarbeiter auf Zeit
Natürlich stehen unsere Fachleute Ihnen auch als "Springer", d.h. als Experten auf Zeit, zur Verfügung. In Zeiten des Interims-Managements ist dieses Zusatzangebot auch ein Zeichen unserer Flexibilität. Ob bei Ausfällen durch Krankheit, durch Unglücks­fälle oder zur Überbrückung von Vakanzen können wir Ihnen sowohl einen CFO als auch einen Buchhalter stellen, schnell und unkompliziert.
Abacus

Als Vertriebspartner von ABACUS bieten wir Ihnen die wichtigsten Finanz-Module der ABACUS-Produktpalette wie Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Debitorenbuchhaltung, Kreditorenbuchhaltung oder Electronic Banking an. Gerne beraten wir Sie und stellen eine, auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete, Produktpalette zusammen. Dabei fokussieren wir uns auf digitale und effiziente Prozesse unter Einsatz von externen Schnittstellen, AbaScan oder der Smartphone-Lösung AbaClik. Die Installation und Konfiguration der Software erfolgt direkt durch uns, natürlich stehen wir auch für Supportanfragen zu Ihrer Verfügung. Alles, was Sie für die Cloud-Lösung AbaWeb der ABACUS Business Software brachen, ist ein Internetzugang.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Der unabhängige Stimmrechtsvertreter ist dazu da, die Stimmen der Aktionäre an der Generalversammlung zu vertreten, sofern sie nicht selbst teilnehmen können oder wollen. Wichtige Voraussetzung ist das Vertrauen gegenüber dem bevollmächtigten Vertreter. Aus diesem Grund wird es im Gesetz streng und detailliert geregelt.

Börsenkotierte Aktiengesellschaften sind seit dem Jahr 2014 verpflichtet, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter einzusetzen und den Aktionären zur Verfügung zu stellen.

Von diesem Angebot möchten auch viele nicht börsenkotierte Gesellschaften oder Genossenschaften profitieren. Um von dem Angebot Gebrauch zu machen, ist eine besondere Grundlage in den Statuten erforderlich.